Direktversicherung vergleichen

Die Direktversicherung ist ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers abgeschlossen hat. Bezugsberechtigt sind normalerweise der Arbeitnehmer und für den Todesfall seine Hinterbliebenen. Die Direktversicherung ist die klassische Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist die am meisten verbreitetste Form, da sie einfach und verwaltungstechnisch einfach zu händeln ist. Die Beiträge kann man grundsätzlich nachgelagert besteuern und die Beiträge sind bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Sofern keine Altzusage vorliegt, können Sie nach Ausschöpfung der 4% der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich 1800 € steuerfrei in die Direktversicherung einzahlen.

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Die Versteuerung der Direktversicherung in der Rentenphase

Direktversicherung VergleichRenten und Kapitalzahlungen aus Direktversicherung muss man in der Rentenphase voll versteuern. Sie versteuert man als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz. Da der Steuersatz im Alter überwiegend niedriger ist als während der Arbeitszeit, wirkt sich die spätere Versteuerung nicht zu negativ im Endergebnis aus. Um auf das gleiche Ergebnis aus einem Sparvertrag, der nach Steuer finanziert wird, zu kommen, müsste man beispielsweise in der Ansparphase mit einer bedeutend höheren Nettobelastung rechnen. Bei der Kapitalauszahlung ist übrigens die “5tel-Regelung” leider nicht möglich. Das gesamte Kapital wird dem zu versteuernden Einkommen im Auszahlungsjahr hinzugerechnet. Sollten in der Ansparphase Beiträge aus versteuerten Einkommen eingezahlt worden sein, werden diese Beiträge nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn man die Beiträge wegen Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung oder bei Arbeitslosigkeit alleine weiter zahlt.

Hinterbliebenenschutz in der Direktversicherung

Für den Fall des Todesschutzes kann nachfolgender Personenkreis vereinbaren:

  • Ehegatten
  • Lebensgefährten
  • Kinder
  • Arbeitgeber

Sollte kein Erbe oder keine bezugsberechtigte Person vorhanden sein, kann im Todesfall vor dem Rentenbeginn ein Sterbegeld an jede x-beliebige Person gezahlt werden. Allerdings ist diese Zahlung auf die Höhe normaler beziehungsweise gewöhnlicher Beerdigungskosten begrenzt.

Was passiert mit der Direktversicherung bei einem Arbeitgeberwechsel?

Liegen unverfallbare Ansprüche beim Arbeitnehmer vor, und er wechselt den Arbeitgeber, überträgt man übrigens den Direktversicherungsvertrag im Rahmen des versicherungsvertraglichen Verfahrens auf ihn. Der Arbeitnehmer hat dann die Wahl, den Vertrag privat weiterzuführen oder beitragsfrei zu stellen. Eine Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswertes ist auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes vor Beendigung des 60. Lebensjahres nicht möglich.

Mit dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer nachfolgende Möglichkeiten:

Fortführung des Vertrages beim neuen Arbeitgeber in dem dieser Versicherungsnehmer wird Fortführung als Privatvertrag und Bezahlung der Beiträge aus dem Privatvermögen Übertragung des Guthabens nach §4 Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Form der betrieblichen Altersversorgungen anzubieten. Allerdings darf der Arbeitgeber die Form, den Weg und den Anbieter der betrieblichen Altersversorgung bestimmen. Erhält ein Arbeitnehmer wegen seines Ausscheidens aus einem Unternehmen eine Abfindung, so kann man diese steuerlich fördernd in eine Direktversicherung einzahlen. So können Sie dann nach §3 Nr. 63 für jedes Dienstjahr seit 2005 1.800 € steuerfrei – abzüglich der in den letzten sieben Jahren steuerfrei geleisteten Beiträge – in die Direktversicherung einzahlen.

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