Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich

Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich und sparen

Pferdehaftpflichtversicherung VergleichSichern Sie sich über unseren Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich kostengünstig und leistungsstark ab. Als Pferdehalter haften Sie für ausgenommen für alle Schäden, die Ihr Pferd dritten Personen zufügt. Dabei spielt es kaum eine Rolle ob dies schuldhaft oder unverschuldet passiert. In den meisten Fällen reicht allein eine Gefährdungshaftung durch die Haltung des Pferdes aus. Über unseren Versicherungsvergleich für Pferdehaftpflichtversicherungen helfen wir Ihnen eine günstige Pferdehaftpflichtversicherung für Ihr Pferd zu finden. Mit dem online Vergleichsrechner können Sie daher die Tarife der Gesellschaften nach Preis- und Leistung vergleichen. Wenn Sie eine passende Pferdehaftpflichtversicherung gefunden haben, können Sie den Vertrag darüber hinaus auch online abschließen.

Die Pferdehaftpflicht Vergleich

Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie unter dem Strich im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Pferden. Die Leistungspflicht umfasst dabei die Prüfung der Leistungsfrage. Daneben den Ersatz des Schadens, sowie die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche. Nicht nur für gesetzlich festgelegte Schadenersatzverpflichtungen bieten wir in unserer Pferdehaftpflicht beispielsweise Versicherungsschutz. Auch für Haftpflicht-Ansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Pferderennen leisten die Versicherer bereits. Den konkreten Umfang können Sie daher den Leistungsvergleich in unserem online Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich entnehmen. Jeden Versicherungsvergleich für eine Pferdehaftpflichtversicherung stimmen wir auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse und Wünsche ab. Entweder Sie geben uns über den online Versicherungsvergleichsrechner Ihre Versicherungssummen und Wünsche vor oder wir gleichen diese in einem persönlichen Gespräch ab.

Hier können Sie online vergleichen ohne Angaben von persönlichen Daten oder e-Mail Adressen!

Ausschlüsse in der Pferdehaftpflicht

Nicht versicherbar sind insbesondere:

  • vorsätzlich herbei geführte Schäden
  • Buß- und Strafgelder
  • Berufsreiter
  • Schulpferde
Deckungserweiterungen in der Pferdehaftpflichtversicherung
  1. Auslandsaufenthalt

Für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr besteht außerdem Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. Die Leistungen des Versicherers erfolgen dann in Euro. Die Verpflichtung der Pferdehaftpflicht gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.

  1. Reitbeteiligungen

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten. Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten. Die Reitbeteiligten sollten in dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen namentlich benannt werden. Ebenso gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem unentgeltlichen Verleih an fremde Reittiernutzer als mitversichert. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten und der Reittiernutzer gegen den Versicherungsnehmer.

  1. Pferderennen

Mitversichert gelten Haftpflicht-Ansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Pferderennen, Turnieren und den notwendigen Vorbereitungen.

  1. Kutschfahrten

Sofern gesondert vereinbart gilt die gesetzliche Haftpflicht des Pferdehalters aus der Verwendung der eigener Reittiere als Zugtiere bei privaten Fahrten mit der eigenen Kutsche mitversichert. Werden mehrere Tiere eingesetzt, muss für alle Zugtiere Versicherungsschutz bestehen. Ausgeschlossen sind Schäden an der Kutsche.

  1. Mitversicherung von Fohlen

Über die Regelungen zur Vorsorgeversicherung hinaus gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Fohlen ab Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres bei einigen Versicherungsgesellschaften mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers sind.

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